Neuerungen der Deutschen Post AG

Für die Deutsche Post AG (DP AG) ist der nahende Jahreswechsel ein passender wie gleichermaßen bekannter Anlass für Neuerungen in Form veränderter Portopreise. An Basisprodukten und Briefzusatzleistungen, welche noch bis Ende 2018 festgeschrieben sind, darf aktuell nichts verändert werden. Anders jedoch bei dem nach Mengen gestaffelten Teilleistungsrabatt, welchen die DP AG ihren Großkunden gewährt. Dieser soll nun zum 1. Januar 2018 um 3,0 Prozentpunkte gesenkt werden.

Um nicht für allzu großen Unmut zu sorgen, will die DP AG spezielle Kunden mit einem neu eingeführten Rabatt, dem sogenannten Infrastrukturrabatt „belohnen“ – und zwar diejenigen, die durch Modernisierung ihrer eigenen Infrastruktur zur Effizienzsteigerung der gesamten Prozesskette beitragen. Dieser würde die 3-prozentige Preissteigerung durch Rabattsenkung im Bereich der Teilleistungen komplett kompensieren.

Die DP AG unterstützt hier genau diejenigen Kunden, die moderne Frankiertechniken bereits einsetzen oder ihre Technik bis zum kommenden Jahr entsprechend modernisieren. Dies betrifft vor allem technische Änderungen am Frankierklischee und/oder der DV-Freimachung, was eine Anpassung und Modernisierung von Frankiermaschinen und DV-Software zur Folge hat.

Zudem hat sich die DP AG Gedanken über die weitere Optimierung und Digitalisierung ihres Einlieferprozesses gemacht. Eine konkrete Verbesserung soll die eigentlich physische Briefbeförderung betreffen. Eine sogenannte Einlieferungsliste, welche den Versand großer Sendungsmengen strukturiert und steuert, wird künftig durch ein zusätzliches Feld „Anzahl Behälterwagen“ ergänzt. Die so modernisierten Listen sollen ab dem 01.11.2017 unter www.einlieferungslisten.de zur Verfügung stehen und ab dem 1. Januar 2018 verbindlich für alle Einlieferungen gelten.

Hersteller und Dienstleister haben nun nicht mehr viel Zeit, die geforderten technischen und systemseitigen Änderungen fristgerecht bereitzustellen und dadurch ab 2018 die ansonsten wegfallenden Rabattpunkte ihrer Kunden wiederzugewinnen. Ausschließlich Kunden, welche die erforderlichen Umstellungen bereits zum 01.01.2018 vorgenommen haben, profitieren direkt zum Jahreswechsel vom neuen Infrastrukturrabatt – und somit von weiterhin unveränderten Preisen. Alle anderen dürfen erst einmal tiefer in die Tasche greifen.

 

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